ARCHIV Mansfeld
14.11.1935 |
(22) Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14.11.1935
§5 Jude ist der von mindestens 3 der Rasse nach volljüdischen Großeltern abstammt.§2 Abs. 2 Satz 2 findet Anwendung. Als Jude gilt auch, der von zwei volljüdischen Großeltern abstammende staatsangehörige jüdische Mischling, a) der beim Erlass des Gesetzes der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat oder danach in sie aufgenommen wird, b) der beim Erlass des Gesetzes mit einem Juden verheiratet war oder sich danach mit einem solchen verheiratet, c) der aus einer Ehe mit einem Juden im Sinne des Abs. 1 stammt, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15.11.1935 abgeschlossen ist, d) der aus dem außerehelichen Verkehr mit einem Juden im Sinne des Abs. 1 stammt und nach dem 31.7.1936 außer ehelich geboren wird. §2 Jüdischer Mischling ist, wer von einem oder zwei der Rasse nach volljüdischen Großelternteilen abstammt, sofern er nicht nach Abs. 5 Abs. 2 als Jude gilt. Als volljüdisch gilt ein Großelternteil ohne weiteres, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat.
Volljude: 4 reinjüdische Großeltern Dreivierteljude: 3 reinjüdische Großeltern Halbjude: 2 reinjüdische Großeltern Vierteljude: 1 jüdischer Elternteil
Es gibt nicht mehr besondere Gruppen etwa der 3/8 Juden (=3 jüdische Urgroßeltern) oder der 5/8 Juden (5 jüdische Urgroßeltern). Ist ein Großelternteil nicht reinrassiger Jude, sondern selbst nur Mischling, so zählt er im Sinne der Begriffsbestimmungen nicht mit. Ein 3/8 Jude rechnet also noch zu den Vierteljuden, vorausgesetzt dass 2 jüdische Urgroßeltern die gemeinsamen Eltern eines der Großeltern gewesen sind, dieser also volljüdisch ist; ein 5/8 Jude wäre entsprechend noch als Halbjude zu bezeichnen. Halbjude ist ferner nach der Begriffsbestimmung nicht nur, wer von einem deutschblütigen und einem volljüdischen Elternteil abstammt, sondern auch der, dessen Eltern beide Halbjuden sind. Wer nicht von einem volljüdischen Großelternteil, dagegen von zwei halbjüdischen Großeltern abstammt, kann nach der Bestimmung nicht mehr als Vierteljude, also nicht als jüdischer Mischling gelten, ebenso, wer nur einen halbjüdischen Großelternteil hat, also nur noch Achteljude ist. |
31.12.1935 | (103) Handschriftlich: an die Polizeibehörde Lüchow hierdurch teile ich Ihnen mit, dass mein Sohn Heinz geboren am 7. August 1937 in Berlin den Zusatz Namen Israel vom 1. Januar 1939 ab führen wird. Ottilie Mansfeld |
22.11.1938 | (93) Behändigungsschein über den von dem Bürgermeister zu Lüchow am 23. November 1938 erlassenen Bescheid betreffend Untersagung ihres Gewerbes als Dentist. Das vorgezeichnete Schriftstück habe ich eingehändigt erhalten. Lüchow den 22. November 1938 unterschrieben von Ems |
23.11.1938 | (94) Der Bürgermeister:
1.): an Herrn Ems gegen Behandlungsschein nach der vierten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. Juli 1938 Reichsgesetzblattseite 969 sind die Behandlungen jüdischer Ärzte am 30. September 1938 erloschen. In Anlehnung an diese Vorschrift wird auch Ihnen die Ausübung ihres Gewerbes als Dentist hiermit untersagt und zwar mit sofortiger Wirkung. 2.) Abschrift von 1) ist dem Herrn Landrat in Dannenberg mit der Bitte um Kenntnisnahme zu überreichen. die Verfügung an den jüdischen Dentisten Ems ist im Einvernehmen mit dem Bauamtsleiter des Reichsärzteverbundes, Doktor Radwan in Buxtehude erlassen. Wenn auch die Verordnung vom 25.7.1938 nur von jüdischen Ärzten spricht, so kann kein Zweifel darüber bestehen, dass sich das Verbot zur Ausübung der Heilkunde durch Juden auch sinngemäß auf jüdische Dentisten anzuwenden ist. 3.) Polizeistation zur Kenntnis. Es ist zu überwachen, dass Ems nicht trotz des Verbots die Tätigkeit als Dentist ausübt. Das Buch, in das er die Geschäftsvorfälle einträgt ist zur Einsichtnahme einzuziehen. Handschriftliche Eintragungen durchgestrichen, unleserlich das Tagebuch wurde vom Ernst Ems freiwillig hergegeben die Tätigkeit des Ems wird überwacht. Viehbrock Polizeihauptwachtmeister |
2.12.1938 | (111)
An den Bürgermeister Vom Regierungspräsident: zu der im Reichsgesetzblatt Teil 1… erschienenen Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 23.11.1938 bemerke ich ergänzend, dass das größte Interesse daran besteht, dass sämtliche jüdische Geschäfte möglichst bald verschwinden. Falls Fragen grundsätzlicher Art zu klären sind, bitte ich vor Erteilung der dortigen Genehmigung, die gemäß § 1 Abs. 2 genannte Verordnung meine Genehmigung nach der Verordnung vom 26. April ersetzt, vorher meine Einverständnis Erklärung einzuholen. Die Schwierigkeit, die darin manchmal bestanden hat, dass sich die Juden zur Zeit nicht an ihren normalen Wohnort befinden, kann gemäß §3 und 4 durch Bestellung eines Abwicklers beseitigt werden, so dass eine besondere Beurteilung von Juden zwecks der Liquidierung ihrer Geschäfte nicht erforderlich ist.
Der Landrat an den Bürgermeister in Lüchow: Abschrift übersende ich zur geflissentlichen Kenntnisnahme, mit der Bitte um weitere Veranlassung in Bezug auf das jüdische Geschäft Mansfeld. Gezeichnet Hoffmann Kreisobersekretär; beglaubigt Vogt, Kanzlei Angestellte |
3.12.1938 | (111) 2. Seite
Der Bürgermeister: Siegmund Mansfeld hat sein Gewerbe -Rohprodukten- Handel- mit Wirkung vom 1.1.1939 abgemeldet. Das Grundstück soll demnächst verkauft werden. Die Familie M. beabsichtigt im Januar nächsten Jahres auszuwandern.
Lüchow den 4. Januar 1938 (müsste wohl richtig 1939 heissen) Zur Feststellung ob Mansfeld den Geschäftsbetrieb vollkommen abgewickelt hat. Lüchow den 12. Januar 1939 Mansfeld hat seinen Geschäftsbetrieb vollkommen abgewickelt |
16.1.1939 | (…)
Finanzamt Lüchow an die Staatspolizei Stelle Hamburg Harburg. Gegenstand: vorbereitende Maßnahmen zur Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Das Fräulein Liesel Mansfeld geboren am 29. August 1920 Lüchow-Dannenberg Staatsangehörigkeit Deutsches Reich Anschrift Drawehnerstraße 1, beim Vater Willi Mansfeld, beabsichtigt ins Ausland und zwar nach New York, Land: USA zu gehen. Verdachtsgründe: Antrag auf Erteilung eines Reisepasses zum Zwecke der Auswanderung. Handschriftliche Anmerkung: noch nicht gestellt 19.1.1939 |
9.2.1939 | (178) ……Der Jude Siegmund Israel Mansfeld steht wegen Veräußerung seines Wohnhauses mit der Witwe Lena Schröter in Lüchow in Verbindung. ein Kaufvertrag ist aber noch nicht zustande gekommen… |
25.2.1939 | Der Bürgermeister: Den Herrn Oberbürgermeister in München Gladbach die Juden Elisabeth Sara Mansfeld, geboren am 10. Februar 1920 in Lüchow, die sich dort Landwehr 22 bei Karl Nathan besuchshalber auffällt, beabsichtigt bei Ihnen die Ausstellung eines Ausland Passes zu beantragen. Beiliegend überreiche ich die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters der M. und bemerke, dass gegen die Ausstellung des Passes keine Bedenken zu erheben sind. Nach mir vorliegende Mitteilung der geheimen Staatspolizei… Werden staatspolizeiliche Bedenken gegen eine Auswanderung der Mansfeld nicht erhoben. Die Mansfeld besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. aufgrund der hiesigen Akten über ausgestellten Karten führe ich nachstehend die Personalien der M. an: Gestalt: Mittel
Gesichtsform: länglich rund Augen: schwarz braun Haare: schwarz unveränderliche Kennzeichen: keine veränderliche Kennzeichen: keine |
15.03.1939 | ….
1.) Der Jude Siegmund Israel Mansfeld ist durch Hauptwachtmeister Viehbrock darauf hingewiesen worden, dass die grundbuchliche Eintragung eines Wohnrechts zu seinen Gunsten aufgrund der Verordnung vom 3.12.1938 verboten ist. Mansfeld war dies bereits bekannt. Er steht erneut mit Frau Schröter wegen Verkaufs des Grundstücks in Verhandlung, wobei er lediglich erreichen will, dass Frau Schröter mit ihm einen Mietvertrag auf die Dauer von drei Jahren eingeht. Eine Übereinstimmung ist noch nicht erzielt. Frau Schröter verlangt monatlich 40 Reichsmark Miete, er will in dessen nur monatlich 35 Reichsmark bezahlen |
23.3.1939 | Der Bürgermeister: An den Herrn Landrat in Dannenberg. Betrifft Judenkartei. Das unter dem 2. Dezember 1938 eingereichte Verzeichnis der hier ansässigen Juden und jüdische Mischlinge erfährt folgende Veränderung:
1. die unter Nummer 6/7 aufgeführten Eheleute Willi Israel Mansfeld wohnen jetzt in Lüchow, Kalandstraße f5. 2. Die unter Nr. 10 aufgeführte Liesel Sara Mansfeld hat sich am 9.3.39 nach Siegburg bei Köln polizeilich abgemeldet. |
28.03.1939 | (184)
……..Die Verhandlungen zwischen Frau Schröter und Mansfeld haben noch zu keinem Ergebnis geführt. Frau Schröter will sich die Sache mit einem Mietvertrag über drei Jahre noch überlegen. Sie ist der Meinung, dass ein solch langer Mietvertrag für sie nicht tragbar ist und befürchtet, dass sie nach Ablauf dieses Vertrages den Juden Mansfeld auch dann noch in dem Haus behalten muss. Ich habe zu diesen Ausführungen keine Stellung genommen. Polizeiliche Hauptwachtmeister Viehbrock |
10.05.1939 | ( ) 1.) VERKAUF EMS`SCHCHE HAUS
2.) Frau Schröter beabsichtigt mit dem neuen Besitzer des Ems`sche Hauses, dem Bauern Gens in Steine, in Verbindung zu treten und zu versuchen, in diesem Hause eine Wohnung und gewerbliche Räume zu mieten, da ihr von der Kreisleitung nahegelegt worden ist, möglichst zu vermeiden in das Haus des Juden Mansfeld zu ziehen |
29.6.1939 | Der Bürgermeister: An Herrn Bauunternehmer Karl Reich Lüchow ich habe Ihnen an der Reichsstraße nach Salzwedel hinter dem Viehhallenplatz ein Grundstück verpachtet, von welchem sie, wie ich erfahren habe, zwei Parzellen an Juden weiter verpachtet haben. Ich wünsche nicht, dass städtische Ländereien Juden zu Bewirtschaftung überlassen werden und verbiete Ihnen hiermit die Weiterverpachtung, wenn dafür Juden infrage kommen. Ich ersuche Sie mir innerhalb einer Woche mitzuteilen, dass sie das Pachtverhältnis mit den Juden gelöst haben. |
5. Juli 1939 | Der Bürgermeister an den Herrn Landrat in Dannenberg betrifft Judenkartei. Am 2.5.1939 ist hier von Hannover zugezogen Lieselotte Ems geboren am 14.2.1918, ledig Hausgehilfin, evangelisch, hier wohnhaft Hindenburgstraße 8. Über eine politische Betätigung ist nichts bekannt geworden. Sie ist jüdischer Mischling 1. Grades. Die Ems ist am 4.7.1939 Nach Berlin verzogen in dem hiesigen Verzeichnis ist sie unter lfd. Nr.11 nachgetragen. |
6.7.1939 | Der Bürgermeister: Bauunternehmer Reich hat mitgeteilt, dass er den beiden Juden Mansfeld, die an ihn ergangenen Aufforderung des Pachtverhältnis aufzuheben zur Kenntnis geben wird. Er hat den Pachtvertrag abgeschlossen in der Meinung, dass sich die Juden Mansfeld auf diese Weise ihren Lebensunterhalt verschaffen konnten, um nicht Unterstützung in Anspruch nehmen zu müssen. Nachdem ihm nochmals eröffnet worden ist, dass dafür städtische Grundstücke nicht hingegeben werden können, will er denn zu gegangenen Aufforderung nachkommen. |
10.7.1939 | Finanzamt Lüchow an die Staatspolizeistelle Harburg Wilhelmsburg Hamburg Harburg
Gegenstand: vorbereitende Maßnahmen zur Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Die Ottilie Sara Mansfeld geboren am 20. Januar 1900 in Lüchow Kreis Dannenberg Staatsangehörigkeit Deutsches Reich Jude (rot unterstrichen) Anschrift Lüchow Kalandstraße 5 beabsichtigt ins Ausland und zwar nach London, Land: England zu gehen |
24.7.1939 | Der Bürgermeister: ich ersuche um Mitteilung ob inzwischen die Pachtverhältnisse mit den beiden Juden Mansfeld aufgehoben sind. |
16.8.1939 | Der Bürgermeister: An Herrn Bauunternehmer Karl Reich in Lüchow ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 29. Juni des Jahres und die dann mit Ihnen stattgefundenen Besprechung und ersuche Sie nochmals um umgehende Mitteilung, ob das Pachtverhältnis mit den beiden Juden Mansfeld jetzt aufgehoben ist. Ich wiederhole, dass ich es unter keinen Umständen dulden kann, dass städtische Ländereien Juden zur Bewirtschaftung überlassen werden. |
18.8.1939 | Aus „Hakenkreuz im Saatfeld“: Ottilie beantragt bei der Oberfinanzdirektion die Genehmigung dass die Devisenstelle von der Gold Diskontabgabe das sind die Abgaben auf das Umzugsgut Abstand nehmen möge. Ihre Ausreise werde von der Reichsvereinigung der Juden bezahlt. Sie führte im August und September weitere Formulare aus, auch ein „Umzugsgutverzeichnis“ über ihr Handgepäck, zu dem zehn Teile gehören wie Zahnbürste, Schlüpfer Nachthemd Kamm… Hand Koffer sowie eine Aufstellung ihrer Kleidung auf der Reise wie Gummimantel, Hut, Schal, … Unterrock, Korselett,… und eine Nähmaschine als Frachtgut. Eine weitere Liste an die Oberfinanzdirektion über Kleider Bettzeug und Handtücher und so weiter folgte. |
24.8.1939 | Der Bürgermeister: Die Tochter des Mansfeld, Ottilie Sara, geboren 20.1.1900 rechnet damit Mitte des Monats September 1939 nach England auszuwandern. Der bereits ausgehändigte Reisepass wurde auf Ersuchen der Gestapo Lüneburg wieder eingezogen, da gegen Ottilie Sara Mansfeld ein Strafverfahren schwebt. Im Übrigen ist mein Bericht vom 5. Juli 1939 noch zutreffend. Viehbrock Polizeihauptwachtmeister |
25.8.1939 | Aus „Hakenkreuz im Saatfeld“, weiteres Schreiben von Ottilie an die Oberfinanzdirektion ergänzt: zwei Stück Reiselektüre, 15 kleine Familien Fotos |
8.9.1939 | Aus „Hakenkreuz im Saatfeld“, weiteres Schreiben von Ottilie an die Oberfinanzdirektion: Eine Bescheinigung, dass sie das Weißnähen bei Frau Käthe Kamlade gelernt hat. |
12.9.1939 | Aus „Hakenkreuz im Saatfeld“, Die Oberfinanzdirektion schreibt an Ottilie Mansfeld: die Verbringung des Umzugsgutes ins Ausland wird genehmigt |
21.9.1939 | Geheime Staatspolizei an die Herrn Landräte und andere Schnellbrief dringend
Betrifft Einbeziehung der Rundfunkapparate der Juden Auf Weisung des Chefs der Sicherheitspolizei sollen in Erweiterung der Verordnung über außerordentliche Rundfunk Maßnahmen vom 1.9.1939, die Juden von jeglichen selbstständigen Rundfunkempfang ausgeschlossen werden (auch Empfang der inländischen Station). Ihre hier zu bestimmten Apparate sollen eingezogen werden, um sie an anderer Stelle zu nutzen des deutschen Volkes zweckdienliche einsetzen zu können. Hierzu ist folgendes angeordnet: 1) die im Eigentum von Juden stehenden Rundfunkapparate sind zu beschlagnahmen, ihre Einziehung wird allgemein verfügt werden. 2) Sind Juden im Besitzer von Rundfunkapparaten die Ihnen nicht zu Eigentum gehören, sondern nur von Dritter nicht jüdischen Personen aufgrund eines besonderen Rechtsgeschäftes (Miete Leihe Abzahlungskauf und so weiter) zur Benutzung überlassen sind, ist den Juden der weitere Betrieb zu untersagen und die sofortige Rückgabe des Apparates an den Eigentümer zu veranlassen. 3) bei den zuständigen Dienststellen der Reichspost ist zu veranlassen, dass den betreffenden Juden die Genehmigung zum Betrieb der Rundfunk Empfangsanlage entzogen wird. 4) Befinden sich in einer häuslichen Gemeinschaft zusammen mit Juden auch nicht jüdische Person, ist davon auszugehen, dass der im Hause befindliche Rundfunkapparat dem jüdischen Teil gehört. Er hebt ein nicht jüdischer Teil Eigentumsansprüche auf den Apparat, so muss es ihm überlassen bleiben, seine Rechte glaubhaft und zwar nach Möglichkeit urkundlich nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht sofort geführt werden, ist der Apparat gleichfalls sicherzustellen. 5) in Einzelfällen, in denen durch diese Maßnahme auch eine nicht jüdische Person betroffen werden würde, die infolge Einberufung zur Wehrmacht vom Hause abwesend ist, bleibt es der örtlichen Entscheidung überlassen unbillige Herten zu vermeiden. Hierbei muss jedoch unter allen Umständen der Grundsatz gewahrt bleiben, dass der Jude von der selbstständigen Benutzung eines Rundfunkapparates ausgeschlossen wird. 6) juden fremder Staatsangehörigkeit, mit Ausnahme der polnischen, werden von diesen Maßnahmen nicht betroffen. An Orten, an denen Außendienststellen der geheimen Staatspolizei vorhanden sind, ist mit diesem ins Benehmen zu treten und gemeinsam mit diesen die Aktion durchzuführen. Die mit der Sicherstellung der Rundfunkapparaten befassten Dienststellen haben jeden einzelnen Apparat in eine in doppelter Ausfertigung zu führen dann Liste nach einem nach dort abgehende Muster aufzunehmen. An jedem Apparat ist ein Schild dauerhaft zu befestigen, auf dem die genaue Anschrift des bisherigen Besitzers und die Nummer auf zu zeichnen ist, unter der der Apparat in die vorbezeichnete Liste eingetragen ist. Eine Ausfertigung der Liste bleibt bei der sicherstellenden Dienststelle, die zweite Ausfertigung ist bei der Staatspolizeistelle aufzubewahren. Die Apparate, bei denen es sich um deutsches Volksvermögen handelt, sind pfleglich zu behandeln. Verfügung über sie, gleich wieder Art, ist unzulässig. Die Aktion ist einheitlich am 23. September 9:30 Uhr 7:00 Uhr durchzuführen. Die Zahl der sichergestellten Apparate ist laufend hierher zu melden über deren weiteren Verbleib ergibt ergeht sodann weitere Weisung. |
23.9.1939 | Bericht: bei der am Sonnabend den 23.9.1939 durchgeführten Aktion bei den hiesigen Juden wurden nachstehend näher aufgeführte Rundfunkempfangs Geräte von mir vorläufig beschlagnahmt und eingezogen:
Jude Ernst Israel Ems, Kalandstraße 5, 1Rundfunkempfangs Geräte Marke Sachsen Werk Olympia Reflex super, Fabrik Nummer 2828 61 Jude Siegmund Israel Mansfeld, Kalandstraße 5, 1 Rundfunkempfangs Geräte Marke Sachsenwerk Olympia Reflex super, Fabrik Nummer 0675909 1 Lautsprecher Marke Grawor-inductor |
28.9.1939 | Handschriftlich: Reich erklärt, dass er das Pachtverhältnis mit den Juden Mansfeld gelöst habe zum Herbst 1939 |
30.9.1939 | Der Ortsbürgermeister als Ortspolizeibehörde an die Staatspolizeistelle in Hamburg zur Folge der Verfügung des Herrn Landrat in Dannenberg vom 2. September 1938 teile ich mit dass sich der Jude Walter Israel Mansfeld geboren am 29. Juni1910 in Lüchow Kreis Dannenberg, am 30. September 1939 nach Neuendorf bei Berlin polizeilich abgemeldet hat |
4.10.1939 | Der Bürgermeister: An den Herrn Landrat in Dannenberg betrifft Auswanderung des Juden Walter Israel Mansfeld Verfügung vom 27.3.1939. Gemäß vorbezeichneter Verfügung berichte ich, dass sich der Jude Walter Israel Mansfeld, wohnhaft in Lüchow, am 30. September des Jahres nach dem Landsberg Neuendorf bei Berlin (Station Neuendorf Buchholz) polizeilich abgemeldet hat, um nach seinen Angaben von dort das Lande auszuwandern. Reiseweg und Reiseziel ist unbekannt. Einen Reisepass hat Mansfeld hier bisher nicht beantragt. |
20.10.1939 | Handschriftlich
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde 1) E. M. A. Im Falle einer polizeilichen Abmahnung der Juden Mansfeld ist an… dieser sofort für Mitteilung zu geben. 2) Pol.Stat Wie verhält es sich mit der Auswanderung der M. bei den gegenwärtigen Verhältnissen? |
27.10.1939 | Wegen der Auswanderung der Mansfeld können infolge der augenblicklichen Lage stichhaltige Angaben noch nicht gemacht werden. Polizeihauptwachtmeister Viehbrock
31. Oktober 1939 für die Dauer des Krieges werden Auswanderung nicht erfolgen mehrere handschriftliche Kürzel |
8.11.1939 | 1. Es bleibt zunächst abzuwarten wohin die Apparate zu senden sind.
2. Polizeiposten zur Kenntnis Lüchow den 13. November 1939 die bei den Juden Ems und Mansfeld beschlagnahmten Rundfunk Empfangsgeräte wurden am Mittwoch den 25. 10. vom Beamten der Stapo Lüneburg abgeholt. Über den Verbleib der Apparate ist hier sonst nichts bekannt geworden Viehbrock Polizeihauptwachtmeister |
2.12.1939 | Schnellbrief aus dem Provinzialernährungsamt Hannover an den Kreisausschuss des Kreises Dannenberg unter anderem
Betrifft Verkauf von Schokoladenerzeugnissen, Lebkuchen und so weiter. Nach einer telegrafischen Mitteilung des REM ist der Verkauf von Schokoladenerzeugnissen und Lebkuchen aller Art an Juden untersagt. Sie wollen in geeigneter Weise die Verteiler auf dieses Verkaufsverbot aufmerksam machen. Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel habe ich gleichfalls aufgefordert ihrerseits den Ihnen angeschlossenen Verteilern Mitteilung hierüber zukommen zu lassen. |
5.12.1939 | Handschriftlich an die Verwaltung Lüchow da mir meine Wohnung von Herrn Siegmund Israel Mansfeld zwischenzeitig zum 3. Dezember 1939 gekündigt worden ist bin ich gezwungen mir eine Wohnung anderweitig zu suchen
Da ich mich dem Gesetz halte mich in einer Misch Ehe gelebt habe und Kinder vor zu weisen sind bitte ich höflich mir die Genehmigung zu erteilen…. Bitte ich höflichst um baldige Nachricht. Ernst Israel Ems eine Kennzeichnung/Nummer die ich nicht lesen kann |
8.12.1939 | Aus „Hakenkreuz im Saatfeld“, Oberfinanz Präsident schreibt an das Zollamt in Lüchow: es bestehe der Verdacht dass Siegmund Mansfeld erhebliche Vermögenswerte verschwiegen habe und seine Tochter Ottilie diese bei ihrer Auswanderung schmuggeln werde die Unbedenklichkeitserklärung wird zurückgezogen. |
19.12.1939 | Aus „Hakenkreuz im Saatfeld“,Amt Dannenberg antwortet, dass das Umzugsgut schon am 24.11.1939 ab gefertigt wurde und angenommen wird dass die Auswanderung bereits erfolgt sei. |
21.12.1939 | Aus „Hakenkreuz im Saatfeld“,Das Finanzamt meldet dass Ottilie Mansfeld die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückgegeben habe |
22.12.1939 | Der Bürgermeister:
1) dem Antrage des Ems, sich eine andere Wohnung zu suchen, wird man entsprechen müssen, da aus einer Mischehe Ems mit einer deutschblütigen Abkömmlinge vorhanden sind. § 7 des Gesetzes über Mietverhältnisse mit Juden… Bestimmt für den Fall einer mich eher folgendes: erstens die Vorschriften sind nicht anzuwenden wenn die Frau Jüdin ist das gleiche gilt wenn Abkömmlinge aus der Ehe vorhanden sind auch wenn die Ehe nicht mehr besteht. In dem Min. Erl. vom 4.5.1939… Der zur Durchführung des genannten Gesetzes erlassen ist heißt es unter anderem: Durch die Vorschrift des § 7 soll die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass Kinder aus solchen Mischehen, die arbeitsdienst- und wehrpflichtig sind, in Häusern aufwachsen, die den Juden vorbehalten sind. Ein Sohn des Ems, Harry Ems, dient zur Zeit als Freiwilliger bei der Wehrmacht. 2) an Ems Auf Ihr Schreiben vom 5. des Monats teile ich Ihnen mit, dass sie sich unter Einhaltung der für sie bestehenden Kündigungsfristen eine Wohnung außerhalb des Mansfeld chen Grundstücks suchen können. Der etwa abzuschließende neue Mietvertrag bedarf nicht meiner Genehmigung. |
23.1.1940 | Aus „Hakenkreuz im Saatfeld“,Es wird bestätigt dass der Verdacht der Steuerhinterziehung des Siegmund Mansfeld sich nicht bestätigt habe. Es gäbe keine Bedenken, dass der Jüdin Ottilie Sara Mansfeld die Umzugsgenehmigung erteilt wird. Aber der zweite Weltkrieg hat bereits begonnen. Ottilie unternahm keinen neuen Versuch auszuwandern, blieb bei ihren Eltern, die sie am 4.12.1941 mit ihrer eigenen Deportation zurücklassen musste. im November 1941 hatte sie beim Bürgermeister noch um Erlaubnis gebeten, einen Termin bei einem Zahnarzt in Salzwedel wahrzunehmen. Aber sie hatte in dem Anschreiben an den Dentisten nicht ihren Pflichtnamen Sara angegebenen, soll auch keinen Judenstern getragen haben (siehe weitere Notizen) |
28.6.1940 | (206) Der Bürgermeister an den Landrat in Dannenberg. Betrifft Judenkartei am 15. Juni 1940 ist hier Kalandstraße 5 die Jüdin Helene Sara Mansfeld geboren am 23.1.1880 in Salzwedel, ledig, ohne Beruf, jüdische Religion, von Hannover, Theodor Straße 5A kommend zugezogen.
Die Jüdin Elisabeth Sara Mansfeld geboren am 29.8.1920 in Lüchow, ledig, Hausgehilfen, Moss. Religion, ist am 2.4.1940 von Göttingen hier Kalandstraße 5 zugezogen und hat sich am 4.6.1940 nach Hamburg Fuhlsbüttel, Brombeerweg 47 abgemeldet. Handschriftlich: 2.7.41 Wieder ausgezogen heute mit…..? 1.11.1941 |
17.9.1940 | (207) Der Ortsbürgermeister als Ortspolizei Behörde an den Herrn Landrat in Dannenberg betrifft Judenkartei
Gemäß verzeichnet der Verfügung berichte ich, dass der Jude Ernst Israel Ems, geboren am 31.5.1881 in Rheda, Kreis Wiedenbrück am 17. August 1940 in Lüchow verstorben ist. |
01.09.1941 | Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. September 1941 die Durchführung der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. September 1941 gebe ich zu soweit hier bei die Benutzung von Verkehrsmitteln geregelt wird, im Einvernehmen mit dem Reichsverkehrsminister, Reichs Post Minister und Reichsminister der Luftfahrt folgende Richtlinien bekannt: erstens Kennzeichnung der Juden A) Tragweite und Verteilung die Kennzeichen sind von den Juden auf der linken Brustseite, in Herzhöhe jederzeit sichtbar und fest genäht in der Öffentlichkeit zu tragen. Unter den Begriff der Öffentlichkeit fallen nicht nur jedermann zugänglich, sondern auch private Luftschutzräume, worauf Bedacht zu nehmen ist, dass ich bisher gerade in diesen Räumen sehr viele Schwierigkeiten zufolge nicht Kennzeichnung der Juden ergeben haben. Die Juden sind anzuhalten, ihre Kennzeichen stets sorgsam und pfleglich zu behandeln sowie in sauberen Zustand zu tragen. Die Verteilung der Kennzeichnung an die Juden erfolgt über die Zentralstelle für jüdische Auswanderung Berlin, Wien und Prag unter Einhaltung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland und der jüdischen Kultusgemeinde in Wien und Prag. |
15.09.1941 | (209) Schnellbrief! Vertraulich! Sofort! Fristsache! Nicht zur Veröffentlichung geeignet!
Das Anschreiben betreffend der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden |
09.10.1941 | (230) Polizeiposten Lüchow der Judenstern wird von den hiesigen Juden getragen. Verstöße gegen die Polizeiverordnung konnten nicht festgestellt werden…. Die vorgeschriebene Liste ist noch anzulegen |
18.11.1941 | Aus „Hakenkreuz im Saatfeld“, Walter Mansfeld heiratet Ursula Leyser. Für das Aufgebot hatte er im Oktober 1941 um Erlaubnis gebeten, nach Berlin zu reisen |
22.11.1941 | (246) Der Bürgermeister an den Herrn Landrat in Dannenberg: betrifft Judenkartei Verfügung vom 19.11.1938 - L Nr 286. gh. E.-
Die Jüdin Elisabeth Sarah Mansfeld geboren am 28.8.1920 in Lüchow, ledig, Hausgehilfin, mosaische Religion, ist am 19. November des Jahres von Hamburg 13, Grindel Allee 54 kommend hier für Kalandstraße zugezogen. Die Jüdin Ursula Sarah Mansfeld geborene Lisa, geboren am 20.10.1914 in Berlin, verheiratet, mosaische Religion, ohne Beruf ist am 19.11 d. js. Von Berlin Kurfürstenstraße kommend hier für Kalandstraße fünf zugezogen sie hat sich am 18. November des Jahres mit dem hier wohnhaft in Walter Israel Mansfeld geboren 29.6.1915 verheiratet |
25.11.1941 | Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: auf Vorladung erscheint die Jüdin Ottilie Sara Mansfeld und sagt mit dem Gegenstande seiner Vernehmung bekannt gemacht und zur Wahrheit ermahnt aus
A) zur Person: 1. Zuname Mansfeld 2. Vorname Ottilie Sara 3. Stand oder Gewerbe nichts - unselbstständig 4. Geburtstag 20.1.00 5. Geburtsort Lüchow Kreis Dannenberg Landgericht Lüneburg 7. Staatsangehörigkeit Juden 8. Stand, Name, Wohnort der Eltern: Jude Siegmund Israel Mansfeld und Johanna Sara geborene Löwenstein wohnhaft Lüchow 9. Religion: gottlos 10. Familienstand ledig 1 Kind im Alter von 4 Jahren 11. Wohnort Lüchow in Hannover Kalandstraße Nummer 5 18. Vermögensverhältnisse: wird die Kosten zahlen können 19. In welchem Rufe steht die Beschuldigte? Jüdin! 20. Bestraft: nein B) zur Sache Ich gebe zu, an dem Dentisten Georg Herbst in Salzwedel einen Brief geschrieben ohne meinen Pflicht Namen Sara angegeben zu haben. Es handelt sich bei diesem Schreiben um eine Anfrage wegen Zahnbehandlung, da ich der Ansicht bin nach USA auswandern zu können. Ich habe den Pflicht Namen Sara nicht mit angegeben, weil ich der Ansicht war, dass ich nur verpflichtet bin, bei behördlichen Schreiben den Namen Sara mit zu erwähnen. Als ich mich am genannten Tage in Salzwedel aufhielt, habe ich den Juden Stern getragen. Auch in der Praxis des Dentisten Herbst habe ich den Juden Stern getragen. Der Stern ist am Mantel befestigt. In den Räumen des Dentisten Herbst habe ich den Mantel nicht ausgezogen gehabt. Der Juden Stern war also offensichtlich zu sehen.
Ich muss mich berichtigen. Ich kann nicht mit aller Bestimmtheit sagen, ob ich den Mantel in den Praxisräumen oder während der Zeit der Zahnbehandlung ausgezogen hatte oder nicht. Mir ist bekannt, dass ich in der Öffentlichkeit den Judenstern tragen muss. Geschlossen: Viehbrock Hauptwachtmeister der Schutzpolizei handschriftlich unterschrieben von Ottilie Sara Mansfeld |
27.11.1941 | (238) Von der Geflügelzucht und Eier Verkaufsgenossenschaft Lüchow an den Magistrat Lüchow
Für unser Gefolgschaftsmitglied Mansfeld (Jude) bitten wir uns eine Bescheinigung auszustellen, dass wir berechtigt sind ihn von morgens 8:00 Uhr bis abends 6:00 Uhr mit dem Eierwagen über Land zu schicken. Heil Hitler! Handschriftlich: ? für Freitag und Sonnabend |
05.12.1941 | (245)Der Bürgermeister an den Herrn Landrat in Dannenberg: betrifft Judenkartei Verfügung vom 19.11.1938 - L Nr 286. gh. E. Im hiesigen Ortspolizei Bezirk sind noch die Juden Siegmund Israel Mansfeld und Johanna Sarah Mansfeld geborene Löwenstein wohnhaft. Die übrigen Juden und zwar: Willy Israel Mansfeld, Karoline Sara geborene Holländer Elisabeth Sara Mansfeld Ottilie Sara Mansfeld und Sohn Heinz Israel Mansfeld, Walter Israel Mansfeld, Ursula Sara geb. Leyser haben sich am dritten des Monats im Zuge der Durchführung der Juden Evakuierung nach Lüneburg polizeilich abgemeldet. |
5.12.1941 | Der Bürgermeister als Ortspolizei Behörde
Durch die inzwischen erfolgte Evakuierung der Juden ist vorliegende Angelegenheit erledigt zu den Akten: II – 3 - 9N |
07.12.1941 | Datum geschätzt
Unaufgefordert meldet sich die Juden Elli Sara Mansfeld geboren am 18.5.1906 in Lüchow Kreis Dannenberg zur Zeit wohnhaft in Meiningen Freitags Gasse 2 und gibt folgendes zu Protokoll: Von dem Herrn Bürgermeister als Ortspolizei Behörde in Meiningen habe ich am 1. Dezember 1941 eine polizeiliche Erlaubnis erwirkt, mich für die Zeit vom 2.12.1941 bis ein einschließlich 10.12.1941 in Lüchow aufzuhalten. Am 3.12.1941 traf ich bei meinen in Lüchow wohnhaft in Eltern ein. Bei meinem Eintreffen kam ich zufällig gerade noch zur rechten Zeit am Bestimmungsort an, als meine Schwester mein Bruder meine Schwägerin mein Onkel Tante und sonstige Verwandtschaft wegen der Evakuierung am gleichen Tage abreisen mussten. Mein Vater und meine Mutter blieben alleine in Wichert zurück. Mein Vater ist 72 Jahre alt und meine Mutter ist auch bereits über 71 Jahre alt. Mein Vater leidet an einer schweren Augen Krankheit und kann kaum noch sehen. Er sollte am Montag den 1. Dezember 1941 nach Uelzen wegen einer Operation kommen, hat aber diese Reise bis heute nicht ausgeführt, da er wegen der Evakuierung seiner Kinder zur Zeit nicht reisefähig ist. Am 7.12.1941 wurde nun plötzlich auch meine Mutter krank. Sie befindet sich seit diesem Tag in ärztlicher Behandlung. Nach Angaben des Arztes handelt es sich um eine ärztliche Krankheit. Meine Mutter ist voraussichtlich zwei Wochen pflegebedürftig. Ich bitte nun, von dem Herrn Bürgermeister als Ortspolizeibehörde in Meiningen ausgestellte Erlaubnis mich bis zum 10.12.1941 in Lüchow zu halten zu dürfen vorläufig bis auf weiteres zu verlängern, damit ich meine Mutter pflegen kann. Ich bin damit einverstanden, dass ich die Ortspolizeibehörde in Lüchow über den Gesundheitszustand meiner Mutter erkundigt und erkläre mich bereit, sofort ab zu reisen, wenn eine Pflege nicht mehr erforderlich gehalten wird. Ein Attest des Herrn Sanitäts Rat Doktor med. Schulz aus Lüchow füge ich bei, geschlossen mit der Bemerkung, dass die Angaben der Mansfeld auf Wahrheit beruhen. Viehbrock, Hauptwachtmeister der Schutzpolizei. Unterschrieben von Elli Sara Mansfeld Kartei Nummer die ich nicht lesen kann |
13.12.1941 | Geheime Staatspolizei Hamburg Außendienststelle Lüneburg an den Bürgermeister Lüchow eine Bestrafung der Juden Sara Ottilie Mansfeld konnte nicht mehr durchgeführt werden, da dieselbe am 4.12.1941 nach dem Osten evakuiert worden ist in Vertretung Frank |
24.12.1941 | (242) Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: der Erlaubnisschein ist noch mal bis zum 20.1.1942 verlängert
12. Januar 1942 der Erlaubnisschein ist heute letztmalig bis zum 31.1.1942 verlängert Handschriftlich: 22/I nach Meiningen zurück |
16.1.1942 | (253) Finanzamt Lüchow betrifft Abschiebung von Juden. Die Wohnung des abgeschobenen Juden Mansfeld in Lüchow Kalandstraße 5 wird bis Ende Januar 1942 geräumt sein. ich bitte die Wohnung zu übernehmen und für baldige Vermietung besorgt zu sein, damit das Reich für die Zahlung der Miete nicht in Anspruch genommen werden kann. ich bitte um Mitteilung vom Geschehenen |
21.1.1942 | (254)Die Wohnung in dem Hause des Juden Mansfeld, Kalandstraße 5 wurde heute gemeinsam mit dem Vollzugsbeamte Lüneburg besichtigt und folgendes festgestellt: an Räumen sind im Erdgeschoss vorhanden: erstens Wohnung rechts vom Flur: eine Wohnküche eine Stube dazugehörend in der ersten Etage: eine Stube, eine kleinere Kammer, ein Abstellraum, zweite Wohnung links vom Flur: eine große Stube, eine Küche, zwei Schlafräume, ein Abstellraum gleichzeitig Flur. Holz und Kohlenräume sind reichlich vorhanden. Waschküche und Toilette können laut Eintragung im Grundbuch im Nebengebäude (Noack) mitbenutzt werden. Badeeinrichtung ist in der ersten Etage vorhanden und kann mitbenutzt werden. Die Zimmer müssen sämtlich von Einzug neu hergestellt werden. Auch eine Tür von der Wohnküche zu der dahinterliegenden Stube kann leicht hergestellt werden, da die Wand nur eine Holzwand ist. Um die beiden großen vorderen Räume wohnlicher zu gestalten, müssten die beiden Schaufenster durch zwei Zimmerfenster ersetzt werden. Es können in dem Haus zwei kleinere Familien oder eine größere Familie bequem untergebracht werden |
22.01.1942 | (244) Der Bürgermeister an den Landrat in Dannenberg. Betrifft Veränderungen in dem Bestande der ortsansässigen Jude.
Mit Schreiben vom 17. Dezember V. JS. teile teilte ich mit, dass die Jüdin Elli Sara Mansfeld vom Meiningen kommend in Lüchow zu gezogen sei, um ihre kranken Eltern zu pflegen. Die Mansfeld ist am 22.1.1942 wieder nach Meiningen zurückgekehrt |
30.1.1942 | An das Finanzamt hier betrifft: Abschiebung von Juden.
Dortige Schreiben vom 16.1.1942. Zwischen dem Juden Siegmund Israel Mansfeld und dem Arbeiter Heinrich Schulz jetzt Badstraße 1 wohnhaft ist ein Mietvertrag für eine Wohnung in den Mansfeld schen Hause bestehend aus Küche zwei Zimmern und zwei kann man mit Wirkung vom 1.3.1942 zustande gekommen. Die Miete ist mit monatlich 35 Reichsmark einschließlich Wassergeld vereinbart es ist noch eine weitere Wohnung in den Mansfeld schen Haut vermietbar… |
10.2.1942 | (256) Telegram handschriftlich, Kann ich nicht lesen es geht um die kranke Verwandte |
10.2.1942 | (261) Oder anderes Datum. Handschriftlich: meine Lieben! Leider bin ich durch Omas Pflege noch nicht im Stande gewesen euch zu schreiben. Oma geht es sehr schlecht und können wir jeden Augenblick mit ihrem Ableben rechnen. Herzlichen Gruß eure Lotte |
11.2.1942 | (257) Handschriftlich: an die Polizeiverwaltung Lüchow. Wir bitten um Kassengenehmigung und Fahrt … wie wir am Telegramm ersehen liegt meine Schwester krank und kämpft und könnte bald sterben.
Frau Johanna Sara Mansfeld jüdische Amtskarte et 00002 Siegmund Israel Mansfeld jüdische Amtskarte et 00001 |
13.3.1942 | ( )Handschriftlich: an die Polizei Verwaltung Lüchow ich bitte um Ausgangsgenehmigung …um meine todkranke Schwester nochmals zur .. für den 14. März. Frau Johanna Sara Mansfeld |
14.3.1942 | In polizeilicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. die Reise ….zu befürworten. die Mansfeld beabsichtigt am 14.3.1942 mittags 12:00 Uhr zum Zahnarzt …und am gleichen Tage um 17:00 Uhr zurück zu sein |
17.4.1942 | (263) Postkarte, Maschinen getippt. An Frau S. Mansfeld Lüchow die Operation ihres Mannes fand heute Morgen statt. Es ist alles gut gegangen und wir hoffen, dass nun keine Komplikationen kommen. Stempel: Doktor Strobel Spezialarzt für Augen? Uelzen |
26.4.1942 | (265) Handschriftlich, Postkarte an: Frau Mansfeld Lüchow /H. Absender Lena Uelzen, Adolf Hitler 95. liebe Frau Mansfeld …ihr Schreiben habe erhalten… können Dienstag morgen ihren Mann vom Krankenhaus abholen. Er muss aber zu Hause acht Tage liegen und keine Aufregung haben besten Gruß Lena(?) und Frau Gruß von unleserlich |
ohne Datum | (275) handschriftliche Denunziation: Mansfeld frau bekommt zu Muttertag Schenkung Blumenstrauß von städt. Arb. Schulz |
15.6.1942 | (276)
1 Auf Vorladung meldet sich die Jüdin Johanna Sara Mansfeld geborene Löwenstein, geboren am 18.1.1870 in Wusterhausen an der Dosse, wohnhaft Lüchow in Hannover, Kalandstraße 5 und erklärt: der Gegenstand meiner Vernehmung ist mir bekannt gegeben worden. Wenn mir vorgehalten wird, ein städtischer Arbeiter hätte mir zum Muttertag Blumen geschenkt oder in sonstiger Form zukommen lassen, so erwidere ich darauf, dass dieses nicht zutrifft. Am Muttertag brachte mir der Zehnjährige Heini Schulz, welcher bei uns im Hause wohnhaft ist, eine Handvoll Vergißmeinicht, welche er aus seinem Garten mitgebracht hatte. Als dieser Junge mir die Blumen überbracht hat er weiter nichts gesagt und auch nicht erwähnt, für welche Zwecke ich die Blumen haben sollte. Zum Muttertag habe ich sonst Blumen und so weiter nicht bekommen Johanna Sara Mansfeld, |
15.6.1942 | (276)
2 Heini Schulz und dessen Mutter wurden zur Sache befragt. Der kleine Schulz hat ohne jede Beeinflussung und ohne Veranlassung von sich aus die Vergißmeinicht der Jüdin Mansfeld überbracht. Die Sache hat an sich einen harmlosen Hintergrund und ist staatspolizeilich ohne Interesse; doch wurde für erforderlich gehalten, dass die Ehefrau Schulz beim Polizeiposten darauf angehalten wurde über den Verkehr mit Juden mehr Sorgfalt an den Tag zu legen. |
16.9.1942 | (279) betr. Judenkartei: Auf die angeführte Verfügung teile ich mit, dass die Juden Siegmund Israel Mansfeld, wohnhaft in Lüchow Kalandstraße 5 und Johanna Sara Mansfeld, wohnhaft in Lüchow Kalandstraße 5 am 17. Juli des Jahres Lüchow im Zuge der Evakuierung verlassen haben. Seitdem wohnen in Lüchow keine Juden mehr. Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde |
19.12.1942 | (280) Der Regierungspräsident in Lüneburg fragt den Landrat in Dannenberg. Mit dem Ersuchen um Äußerung, ob das darin aufgeführte ehemalige Grundstück des Juden Mansfeld in Lüchow… Seiner Natur nach zur Erfüllung von Aufgaben des Landes Preußen oder anderer gebietlicher Selbstverwaltungskörperschaften dienlich ist und daher für eine Übertragung auf Preußen oder andere gebietlicher Selbstverwaltungskörperschaften infrage kommt. |
08.01.1943 | (281) Bürgermeister von Lüchow antwortet den Landrat in Dannenberg:
mit Bezug auf vorstehenden Vermerk zurück gereicht. Nach meiner Ansicht ist das Grundstück zur Erfüllung von Aufgaben des Landes Preußen oder anderer gebietlicher Selbstverwaltungskörperschaften nicht geeignet das Haus ist stark verfallen und nur mit erheblichen Mitteln wieder herzurichten. Die nahe gelegene Volks und Mittelschule kann zu der Überlegung Anlass geben, ob für die demnächst erforderlich werdende Erweiterung der Gebäude, das frühere Gebäude des Juden Mansfeld Verwendung finden könnte. Das Haus ist aber für schulische Zwecke auch nach Umbauten ungeeignet. Es würde daher nur der Grund und Boden von Bedeutung sein. Aber auch nur in Verbindung mit Nachbargrundstücken, die sich jetzt noch in Privathand befinden. Unterschrieben Roggan |
8.3.1943 | (291) Liste vom vereidigten Versteigerer Hennings über die versteigerten Gegenstände
die am 6. März 1943 von mir durchgeführte Versteigerung der Siegmund Israel Mansfeld chen Sachen hat folgendes Ergebnis gehabt: Verkaufserlös 867,90 Reichsmark davon sind folgende Unkosten ab zu setzen ……. Eine Abschrift des Verkaufsverzeichnisses liegt an. Ferner füge ich die mir überlassene Inventar Aufstellung wieder bei. Ich habe in derselben meine Bleistift Notizen gemacht zum Nachweis der nicht versteigerungsfähigen und daher als wertloses Gerümpel abgegebenen Sachen, sowie der unter Geschirr und Gerät zusammen gefasst versteigerten Sachen. Bei den als zurückbehaltene verzeichneten Gegenstände handelt es sich um die Sachen welche aus verschiedenen Gründen nicht versteigert werden sollten beziehungsweise durften. |
20.11.1945 | Auktionator Henning informiert über Rückgabe einiger Versteigerungsgegenstände der Familie Mansfeld. Der Antrag von Margarethe Führmann, geborene Mansfeld |
ohne Datum | (275) handschriftliche Denunziation: Mansfeld Frau bekommt zu Muttertag Schenkung Blumenstrauß von städt. Arb. Schulz |